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Das Wohl des Tieres

Tierschutz heißt immer, oder es sollte so sein, dass das Wohl des Tieres im Fokus allen Handelns steht. Eigentlich kenne ich ausschließlich Menschen und Tierheime, die ehrenvoll handeln. Und nicht zuletzt sind es Erkenntnisse, die die Änderung des Grundgesetzes möglich gemacht hat, indem in Artikel 20a der Tierschutz als Staatsziel verankert worden ist. Man hat erkannt, dass auch Tiere ein Eigeninteresse haben. Darauf aufbauend hat sich der Tierschutz aufgebaut. Zahlreiche Organisationen (zum Beispiel die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. oder die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.) und Vereine beschäftigen sich mit dem Tierschutz und versuchen, den Gesetzgeber zu sensibilisieren, bzw., die Sachkunde zur Heimtierhaltung bürgernah bereitzustellen. Zwar hat unser Tierschutzgesetz derzeit leider viele Lücken und Unzulänglichkeiten, aber ich hoffe, dass sich dies mit der neuen Gesetzgebung ändern wird. Denn derzeit wird an einem überarbeiteten Tierschutzgesetz gearbeitet. (Stand März 2024)

Viele Vereine und Tierheime arbeiten jeden Tag im Sinn der Tiere und versuchen ihr Möglichstes und das kann nicht genug Anerkennung finden. Ich weiß, dass die meisten Tierschützer bis über das erträgliche Maß belastet sind, dass es an Geld und auch an Mitteln fehlt.

Aber leider ist es nicht immer so.

Vor einiger Zeit schon, wurde ein Fall an mich herangetragen, der mich ungläubig zurückließ.

Im beschaulichen Bayern hat ein Tierheim verwilderte Hauskatzen, die für eine Kastrationsaktion gefangen worden sind, nicht wieder an den Futterplatz zurückgelassen und hält sie eingesperrt in einem umgebauten, gefliesten Hundezwinger fest.

Das, und ich sage es in aller Deutlichkeit, ist tierschutzwidrig.

Das Foto soll den umgebauten Hundezwinger zeigen, indem die verwilderten Hauskatzen bereits seit Dezember 2023 festgehalten werden.

Ich möchte anmerken, dass der Deutsche Tierschutzbund 2021 ein Positionspapier veröffentlicht hat, indem auf den Umgang mit verwilderten Katzen eingegangen wird.

Kastration frei lebender Katzen
Um der Entwicklung wachsender Populationen frei lebender Katzen wirkungsvoll
zu begegnen, muss man an mehreren Stellen eingreifen. Zum einen sollten die frei
lebenden Katzen kastriert werden. Außerdem lassen sich Jungkatzen nur in einem
Zeitfenster von wenigen Wochen – in der Regel vor allem in der zweiten bis sieb-
ten Lebenswoche – mit Menschen sozialisieren. Haben junge Kätzchen während
dieser Zeit keinen oder nur unzureichenden Kontakt mit Menschen, bleiben sie
meistens ihr ganzes Leben lang scheu. Es ist nicht möglich, Straßenkatzen, die
nicht an Menschen gewöhnt, also nicht sozialisiert sind, dauerhaft in Wohnungen
oder Tierheimen unterzubringen. Sie gehen wortwörtlich „die Wände hoch“ und
stehen unter Dauerstress. Nach der Kastration sollten diese Tiere daher wieder in
ihrem ursprünglichen Lebensraum frei gelassen und weiterhin an Futterstellen
betreut werden.

https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/Seiten/tierschutzbund.de/Downloads/Berichte/Positionspapier_DTSchB_Frei_lebende_Katzen.pdf

Ebenso schreibt die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz im Merkblatt 190 (Stand April 2021) für Amtstierärzte „Empfehlung für Haltung von Katzen im Tierheim:

7 Unterbringung von ursprünglich freilebenden Katzen im Tierheim
1) Die Haltung von freilebenden und nicht an Menschen gewöhnten Katzen im
Tierheim ist aus ethologischer Sicht als sehr kritisch zu bewerten. Durch
Kastrationsaktionen, die nach dem Leitsatz “catch, neuter and release“
(einfangen, kastrieren und freilassen) durchgeführt werden, kann ein sinnvolles
Populationsmanagement erfolgen. Sollten Katzen nicht an ihren angestammten
Platz zurückgebracht werden können, ist zunächst zu prüfen, ob es andere
betreute Futterstellen gibt, an denen sie wieder freigelassen werden können.
Ein gewisser Bestand an freilebenden Katzen, der sich an Futterstellen um das
Tierheim aufhält und durch Zu- und Abwanderung beeinflusst wird, ist eine der
letzten Möglichkeiten für eine adäquate Unterbringung und Betreuung der Tiere.

TVT-MB_190

Ebenso heißt es im Merkblatt 190 unter Punkt 6:

3) Die Anzahl an Tieren einer Katzengruppe sollte sechs Tiere nicht überschreiten.
Entscheidend für eine tierschutzkonforme Haltung ist jedoch die Auswahl der
Gruppenmitglieder, was ethologischen Sachverstand und eine entsprechende
Beobachtung der Gruppe erfordert. Als Richtschnur für die Bestimmung der
Mindestgrundfläche können 4 m² für das erste und jeweils 2 m² für jedes weitere
Tier bei mindestens 2 m Raumhöhe herangezogen werden. Zusätzlicher Platz
in einem Außengehege ist nicht auf die Mindestgrundfläche im Innenbereich
anzurechnen. Sind Außengehege vorhanden, sollten sie bei Gruppenhaltung
durch mindestens zwei Katzenklappen erreichbar sein.

TVT Merkblatt 190, Punkt 6

Nach meinem Kenntnisstand, und der beruht auf Berichten durch Insider, befinden sich in diesem umgebauten Hundezwinger sogar 12 Katzen.

Am 22.02.2024 schrieb ich an das zuständige Veterinäramt eine E-Mail mit folgendem Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich inzwischen mehrfach auf Facebook gelesen habe, soll das Tierheim Lichtenfels Streunerkatzen seit Dezember 2023 nach einer Kastrationsaktion, nicht wieder herausgegeben haben, um sie an der Futterstelle freizulassen. Wie Ihnen sicher bekannt ist, kann man frei und wild geborene Streunerkatzen nicht einsperren. Zudem ist der auf Facebook gezeigte Aufenthaltsort dieser Tiere nicht geeignet, sie zu sozialisieren. Im Anhang finden Sie ein Foto von dem Raum, in dem die Tiere seit mehr als 2 Monate untergebracht sind, bzw., untergebracht sein sollen.

Ich würde Sie bitten, sich ein Bild von der Situation zu machen und zu überprüfen, wie die Streuner, 5 Jahre und ein Jahr alt, dort untergebracht sind und wann die Freilassung geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen“

Da ich auf mein Schreiben keine Antwort erhielt und die Tiere auch nicht wieder freigelassen wurden, wandte ich mich direkt an das Tierheim, das meine Nachricht am 01.03.2024 erhielt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Angelika Rimbach, ich betreibe eine Webseite und einen Blog, der sich mit Tierschutzthemen rund um die Katze beschäftigt und auseinandersetzt. Über Facebook bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Sie seit über 2 Monaten zwei verwilderte Hauskatzen in einem umgestalteten Hundezwinger festhalten und nicht mehr zurück an den gewohnten Futterplatz lassen wollen.

Ich vermute als Grund persönliche Unstimmigkeiten mit der Betreuerin dieser Tiere.

Ich möchte Ihnen zum Ausdruck bringen, dass es mit Tierschutz nicht wirklich etwas zu tun hat, zwei verwilderte Straßenkatzen in einem kleinen Zwinger einzusperren, außer zur Genesung von Krankheiten, bzw. erfolgten Operationen. § 1 TierSchG sagt ausdrücklich: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Mir ist bekannt, dass Sie geplant haben, die Katzen auf einem Hof unterzubringen. Ist dieser Platz denn vorhanden, oder ist der Wunsch Vater des Gedankens?

Ihr möglicherweise vorhandene Disput mit der Betreuerin des Futterplatzes interessiert mich nicht. Wenn Sie, wie man lesen kann, so gut mit der Kommune zusammenarbeiten, könnten Sie auch Mittel und Wege finden, sich dieser Tiere Tierschutzkonform anzunehmen.

Mich interessiert, was sie in Zukunft für diese Tiere geplant haben. Hier muss zeitnah eine Lösung her. Alles andere würde dem Tierschutzrecht widersprechen. Ich sehe Ihrer Antwort entgegen und weise vorsorglich darauf hin, dass ich mir die Freiheit nehme, über diesen Fall auf meiner Webseite zu berichten.

Mit tierfreundlichen Grüßen

Gentle Creek •Die Katzenseite•

Wie meiner E-Mail zu entnehmen ist, soll ein persönlicher Disput zwischen der Betreuungsperson der Futterstelle und der Tierheimleitung, verantwortlich für die Situation der Katzen sein. Die Meinungsverschiedenheiten der handelnden Personen interessiert mich nicht. Ich könnte auch nicht sagen, dass ich selbst pro oder contra eingestellt bin, denn weder die Tierheimleitung noch die betreuende Person der Futterstelle sind mir persönlich bekannt. Allerdings liegen mir Berichte des Veterinäramtes vor, durch welches der Futterplatz begutachtet wurde und erwähnt wurde, es habe einen Besitzerübergang gegeben. Nun muss ich mich sehr wundern. Seit wann haben herrenlose Tiere einen Besitzer? Und warum verfährt man hier auf tierschutzwidrige Weise und lässt die Tiere nicht wieder zurück an ihren gewohnten Platz? Ebenso wurde kein Hof gefunden, auf dem die Katzen als Mäusefänger vermittelt werden könnten. Das Tierheim selbst könnte einen Futterplatz in unmittelbarer Nähe des Tierheims einrichten. Alles das wird nicht getan. Stattdessen leben bis zu 12! Katzen in einem etwa 9 qm² großen Hundezwinger, mit angrenzendem, über ein Rohr zu erreichenden Katzenzimmer von etwa 6 qm² und einem Freigehege von etwa 30-40 qm².

Leider kam von dem Tierheim keine Reaktion oder Stellungnahme. Ich werde die Tierheimleitung über die Veröffentlichung informieren und ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.

Das Festhalten der Tiere verursacht auch Kosten. Kosten, die die Kommune zu tragen hat. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich der Bürgermeister dafür interessiert.

An einer Eskalation der Situation liegt mir nicht. Mir ist bekannt, dass die Streuner zurück an ihren Futterplatz kommen können und dort versorgt werden können. Alles andere ist unwichtig. Das Wohl der Tiere sollte im Fokus aller handelnden Personen stehen.

Über Angelika

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