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Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist endlich veröffentlicht

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz veröffentlicht worden.

Genauer handelt es sich um ein Wortungetüm. Wie alles, das in eine neue Gesetzgebung mündet, betrifft es nicht nur allein das Tierschutzgesetz, sondern auch Handels- und Verbotsgesetze.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html

Der Entwurf selbst ist hier abrufbar:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

So weit, so gut.

Das neue Tierschutzgesetz umfasst Änderungen im Bereich der Qualzucht, was sehr erfreulich ist, denn zum ersten Mal werden bestimmte Merkmale erfasst und direkt verboten. Damit muss es auch keine wortreichen Diskussionen mehr geben. Die Zucht muss eingestellt werden und gut ist es.

Diese Tiere dürfen auch nicht mehr ausgestellt werden. Tiershows und Tierbörsen müssen in Zukunft ohne Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auskommen.

Hunde und Katzen müssen gekennzeichnet und registriert werden.

Onlineportale werden verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der Tiere handelnden Personen sicherzustellen.

Die bundesweite Kastrationspflicht frei laufender Katzen ist nicht erfasst worden, deshalb habe ich an die Ansprechpartner der SPD und FDP eine E-Mail geschrieben. Wer Interesse daran hat, sich sachlich einzubringen, kann die E-Mail-Adressen gern bei mir erfragen.

Mit großem Interesse habe ich mir den Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz angesehen, und festgestellt, dass im Bereich des §11b TierSchG weitreichende Verbesserungen eintreten werden. Die sind erfreulich.

Ebenso den verpflichtenden Identitätsnachweis für den Onlinehandel von Tieren begrüße ich sehr.

Ein Thema allerdings, dass uns Tierschützern auf den Nägeln brennt, sehe ich vernachlässigt.

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. hat in einer beeindruckenden Fleißarbeit die Notwendigkeit der bundesweiten Kastrationsverpflichtung für frei laufende Katzen herausgestellt. Diese kommt leider in dem Entwurf nicht vor.

Dabei ist die Kastrationsverpflichtung aller frei laufenden Katzen im gesamten Bundesgebiet notwendig,

•        Um das Elend der Straßenkatzen wirksam zu bekämpfen

•        Die Tierheime und Tierschutzvereine zu entlasten

•        Den Artenschutz zu unterstützen, denn kastrierte frei laufende Katzen haben ein kleineres Revier, das sie ablaufen.

•        Krankheiten werden weniger stark verbreitet, denn die meisten Übertragungen ergeben sich durch Revierkämpfe, Deckakte und große Straßenkatzenkolonien.

Ich bin sicher, dass Sie den Bericht des Tierschutzbundes kennen. Vielleicht haben Sie dennoch Interesse daran, wie die Vereine mit Fundkatzen, ausgesetzten Katzen, und verwilderten Katzen beschäftigt sind. Alles das wäre durch eine verpflichtende Kastration frei laufender Katzen nicht nötig.

Auf meiner Webseite finden Sie zum Thema zahlreiche Beiträge.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Rimbach

Weiterhin sind Tiertransporte von Rindern, Schafen und Ziegen in EU-Drittländer nicht verboten, was ein Skandal in meinen Augen ist.

Ebenso soll es für Amputationen weiterhin Ausnahmen geben, auch bei Hunden übrigens. Ich habe dafür kein Verständnis. Amputationen erzeugen auch immer heftige Atomschmerzen. Mir erklärt sich nicht, warum es dafür Ausnahmen geben soll.

Die Anbindehaltung soll erlaubt bleiben, ebenso die Enthornung der Rinder. Vom Schenkelbrand der Pferde konnte ich nichts entnehmen, denke aber, auch der bleibt erhalten.

Zirkusvorstellungen indes müssen in Zukunft ohne Wildtiere auskommen. Damit hat Deutschland die rote Laterne als Schlusslicht Europas endlich abgegeben.

Bis Anfang März können Tierschützer und Tierschutzvereine/Verbände sich dazu äußern. Jeder, dem das Wohl der Tiere eine Herzensangelegenheit ist, kann sich einbringen.

Aber bitte sachlich und konstruktiv. Alles andere schadet dem Tierschutz mehr, als es nutzt.

Über Angelika

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