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Antwort aus dem Büro des BMEL

Im Auftrag des Vereins mensch fair tier e.V, http://www.menschfairtier.de in dem ich Mitglied bin, habe ich an Bundeslandwirtschaftsminister Herrn Özdemir und an die vier »großen« Bundestagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und die Grünen einen Brief geschrieben. In diesem sprechen wir eine einheitliche Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen an. Mit anderen Worten eine bundesweite, einheitliche Katzenschutzverordnung.

Der Wortlaut unseres Schreibens:

Sehr geehrter Herr Minister Özdemir,

sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl unser Hauptaugenmerk als Verein mensch fair tier e.V. auf das Leben der Nutztiere in Deutschland liegt, sind wir nicht blind gegenüber dem Tierleid unserer Haustiere. Besonders hervorzuheben ist hier die exorbitant hohe Anzahl aufgefundener ausgesetzter oder herrenloser und verwilderter Hauskatzen und ihrer Jungtiere.

Sie alle haben davon gehört, unter welch großem Druck die Tierheime und Tierschutz-, bzw., Katzenschutzvereine in Deutschland stehen.

Seit einigen Jahren setzen sich Tierschutzvereine und private Tierschützer für eine bundesweite Katzenschutzverordnung zum Schutz frei lebender Katzen ein (Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht). Bisher ungehört. Die Belastungen der meist ehrenamtlich arbeitenden Menschen war in den vergangenen Jahren immer sehr hoch und ist seit diesem Jahr nicht mehr zu bewältigen. Nicht personell und auch nicht finanziell.

Von Seiten der Politik wurde stets argumentiert, dass eine solche bundesweit gültige Rechtsverordnung unzulässig in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen würde und es keine belastbaren Zahlen über verwilderte Hauskatzenpopulationen gäbe.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (in Folge DJGT) hat in ihrem Rechtsgutachten eindeutig festgestellt, dass »Eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die durch eine von § 13b TierSchG vorgesehene Rechtsverordnung ausgestaltet ist und gewisse Ausnahmefälle beispielsweise für zur Zucht verwendete Katzen beinhaltet, steht mit den Grundrechten des Eigentumsrechts, der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Einklang.« Gutachten, Seite 20

Der große Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes (in Folge DTB) beschreibt in eindrucksvoller Weise das umfangreiche Leid der Straßenkatzenpopulationen, die in unverhältnismäßig großen Umfang an hochansteckenden Krankheiten und schwerwiegenden Verletzungen leiden. Der DTB hat durch die ihm angeschlossenen Tierschutzvereine belastbare Zahlen der hilfsbedürftigen Tiere.

Nach Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz Kommentar, §13b, Rn.3 genügt die »Prognose, dass die Verminderung der Zahl der Katzen die Belastungen nach Prozentanteil und Ausmaß verringern werde«, zur Begründung eines Erlasses einer Rechtsverordnung zum Schutz der frei lebenden Katzen.

Die DJGT hat in ihrem Gutachten auch festgestellt, dass es für die Behörden nicht bedeutet, Personal aufzustocken oder Mittel bereitzustellen, wenn eine Katzenschutzverordnung zum Schutz frei lebender Katzen erlassen wird. Sie bedeutet lediglich Rechtssicherheit für die handelnden Tierheime und Tierschutzvereine, die sich um die Straßenkatzen und aufgegriffenen Katzen kümmern.

Wir bitten Sie, sich für eine einheitliche Rechtsverordnung zum Schutz der frei lebenden Katzen einzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Dieses Schreiben haben wir am 25.09.2023 abgeschickt, begleitet von dem großen Katzenreport des Deutschen Tierschutzbundes und dem Rechtsgutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Thema bundeseinheitlicher Katzenschutzverordnung zum Schutz frei lebender Katzen.

Die DJGT hat in ihrem Gutachten festgestellt, dass die Kastrationspflicht nicht gegen die Grundrechte der Katzenhalterinnen und Katzenhalter verstößt.

Der Report des Deutschen Tierschutzbundes ist hier abrufbar:

https://www.jetzt-katzen-helfen.de/report

Erst heute, am 15.12.2023 erhielten wir aus dem Büro des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Antwort. Die vier Fraktionen des Bundestages hüllen sich bis jetzt in Schweigen.

Die Antwort, die uns erreichte, ist aber wenig zufriedenstellend. Denn sie verweist auf den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zum Handel von Hunden und Katzen. Der Vorschlag bezieht sich aber lediglich auf den gewerblichen Handel von Hunden und Katzen und hat keine Auswirkungen auf das Straßenkatzenelend in Deutschland. Denn die einzige Möglichkeit, das Elend der Straßenkatzen zu beenden, ist und bleibt die Kastration aller Katzen, die Freilauf genießen.

Sehr geehrte Frau Rimbach, sehr geehrte Vorsitzende von „mensch fair tier e.V.“, 

vielen Dank für Ihr Anschreiben an Herrn Bundesminister mit Anlagen. Gerne möchte ich Ihr Anliegen beantworten. Dass die Haltung von Katzen in Deutschland leider häufig mit Tierschutzproblemen verbunden sein kann, ist uns im BMEL sehr bewusst. Der große Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes belegt sehr eindrücklich die besondere Problematik der Straßenkatzen in Deutschland. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass die Europäische Kommission kürzlich einen Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Hunden und Katzen vorgelegt hat. Dieser Regelungsvorschlag beinhaltet somit erstmals EU-weite Vorgaben zum Schutz von Katzen und soll wichtige Regelungslücken insbesondere bei der Zucht, beim Handel und der Vermittlung von Hunden und eben auch Katzen schließen. Darüber hinaus ist es vorgesehen, eine Pflicht zur Identifizierung und Registrierung in einer Datenbank von Hunden und Katzen, die in der EU angeboten werden, einzuführen. Auch wenn der Fokus des EU-Legislativvorschlags auf der Eindämmung des illegalen Handels mit Hunden und Katzen liegt, werden die Vorschriften ebenso dem Schutz der Straßenkatzen dienen, insbesondere in Bezug auf Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit. Details zu den geplanten Regelungen können jedoch erst nach Bekanntgabe des finalen Regelungswerks diskutiert und bewertet werden. Die Bundesregierung wird gegenüber der Europäischen Kommission für möglichst ambitionierte Regelungen zum Schutz von Hunden und Katzen in der EU eintreten.  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Michaela Willmes

Manchmal habe ich das Gefühl, der Inhalt unserer Anschreiben wird gar nicht richtig wahrgenommen. Die Antwort ist wohl eher der Versuch zu verschleiern, dass die Bundesregierung nicht daran denkt, zum Schutz der Katzen Fakten zu schaffen. Und das ist traurig. Noch nie haben sich so viele Menschen damit beschäftigt, die Situation der Katzen in Deutschland öffentlich zu machen. Noch nie wurden so viele Fakten auf den Tisch gelegt. Und noch immer gibt es Menschen, die keine Ahnung davon haben, dass es ganze Kolonien von Straßenkatzen in Deutschland gibt. Anders als in Süd- und südosteuropäischen Ländern sind die Tiere hier nicht sichtbar. Sie leben versteckt in verlassenen Firmengelände, in der Nähe von Friedhöfen und in Gartenanlagen. Wenn die Katzen Glück haben, werden sie durch von Vereinen autorisierte Fütterer versorgt, die die Futterstellen versorgen und die Katzen beobachten. Neu dazu gekommene Katzen werden wahrgenommen und mit viel Glück können sie gefangen und kastriert werden. Wenn sie zutraulich sind, schafft man es sogar, sie zu vermitteln und von der Straße zu holen. Das glückt aber nicht immer. Oft sind sie schon zu verwildert und können nicht mehr in die Wohnungshaltung vermittelt werden.

Ich hatte große Hoffnungen auf einen grünen Bundeslandwirtschaftsminister gesetzt. Mit großer Freude habe ich im Koalitionsvertrag gelesen, dass das Tierschutzgesetz verbessert werden soll.

Was soll ich sagen? Herr Özdemir hat mich aus meinen Träumen gerissen.

Bisher kein neues Tierschutzgesetz. Kein Verbot von Tiertransporten in Drittländer. Keine Kastrationsverordnung, die bundesweit Gültigkeit hat. Liebe Grüne, könnt ihr mir bitte sagen, aus welchem Grund ein Tierschützer euch wählen sollte? Bis jetzt hat mich seine Leistung mehr als enttäuscht.

Aber wir bleiben dran. Sicher!

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