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EU-Kommission legt erstmals Gesetzentwurf zum Handel mit Hunden und Katzen vor

Eckpunkte des Vorschlags der EU-Kommission, der dem EU-Parlament und dem EU-Rat vorgelegt werden muss.

1.) Züchter oder Tierheime müssen die Tiere mit einem Transponderchip versehen und in einem Haustierregister auf ihren Namen anmelden. In Deutschland wären das Tasso e.V. oder Findefix vom Deutschen Tierschutzbund. Werden Tiere auf Onlineplattformen zum Kauf angeboten, müssen die Chipnummern angegeben werden und die Anmeldung verifiziert werden (was immer das genau heißen mag). Außerdem müssen die Käufer darauf hingewiesen werden, dass sie im Krankheitsfall die Tiere behandeln lassen müssen und daraus Kosten entstehen können.

2.) Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass Züchter, die gewerblich handeln, Kenntnisse zur artgerechten Haltung nachweisen müssen, Mindestanforderungen einhalten müssen und zudem die Käufer mit Informationen zur Haltung des Tieres versorgen müssen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission handelt gewerblich, wer mehr als drei Würfe im Jahr oder mehr als drei Muttertiere hat.

Mein Fazit

Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, enthält aber Schlupflöcher. Zwar verbessert sich damit die Vorschrift zum gewerblichen Handel, die nach deutscher Rechtsprechung, bei Katzen, fünf Würfe im Jahr und 5 potente Katzen vorsieht. Aber da die sogenannte Hobbyzucht, unabhängig davon, ob im Verein oder »schwarz« gezüchtet wird, den größten Schaden bei den Katzen verursacht, greift diese Regelung zu kurz.

Unklar bleibt an der Stelle auch, ob die Verifizierung und das Nachweisen der Chipnummern nur Onlineplattformen mit mehr als 249 Mitarbeitern zugemutet wird. Dann wäre ein weiteres Schlupfloch möglich.

Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich für Verbesserungen ein.

Wir bleiben neugierig.

https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/eu-regelt-erstmals-gesetzgebung-zu-hunden-und-katzen?fbclid=IwAR16tYoxCX6sGwnEWupvhSdBPLvy70CQePAjNc_fjBriudY7K_SuGlMwvsk

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