Schließen

Vom Umgang mit Fundtieren

Wie Tierschützer und Tierfinder von den Gemeinden allein gelassen werden

Das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umweltschutz schreibt auf der Webseite zum Umgang mit Fundtieren folgendes:

Umgang mit Fundtieren

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden – wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.

Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten. Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.

Literatur/Informationen:

  • § 90 a BGB
  • §§ 965 ff. BGB
  • <>
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/umgang-mit-fundtieren-3915.html

Das klingt zunächst vernünftig und nachvollziehbar. In manchen Gemeinden gibt es auch gute Regelungen, wie z.B. in Oldenburg in Niedersachsen. Auch wenn das Tierheim geschlossen ist, z.B., während der Nacht gibt es eine Wache der Feuerwehr, die Fundtiere ins Tierheim bringen kann. Und meistens finden sich in Oldenburg auch privat Menschen, die dem Tierschutz nahe stehen und hilfsbereit sind, sowie einen guten Katzenschutzverein.

Die Erfahrungen, die Menschen machen, die ein Tier finden, sind innerhalb des Bundesgebietes allerdings ganz anderer Natur. Ein mit mir befreundeter aktiver Tierschützer aus NRW klagt mir schon seit Wochen sein Leid mit den Behörden und Tierkliniken, die sich weigern verletzte Fundtiere zu behandeln, außer, man kommt selbst für die Kosten auf. Das betrifft beileibe nicht nur verletzte Katzen, sondern auch Igel, die oft nachts durch Mähroboter verletzt werden.

Für die Ordnungsämter im Kreis Wesel sind Fundkitten nicht einmal Fundtiere! Dabei sind Kitten allein hilflos, können ausgesetzt sein oder zu einer Freigängerkatze gehören, die überfahren wurde. Außerdem gelten Katzen per Gerichtsbeschluss nicht als herrenlos oder als Wildtier. https://openjur.de/u/866738.html https://openjur.de/u/929943.html

Das gilt dann wohl auch für Kitten!

Das ist ein Versuch, jede Verantwortung von sich zu weisen und aktiv behinderter Tierschutz.

Miriam, die den Blog Katzen-Fieber betreibt, hat einen herausragend guten Beitrag veröffentlicht, den ich hier verlinken will. Sie hat durch Recherche und sehr viel Arbeit offen gelegt, wie verdammt schlecht der Schutz von Katzen in Deutschland aufgestellt ist.

Die Katze ist in Deutschland ein Tier zweiter Klasse!

https://blog.katzen-fieber.de/fundkatze-versorgung-probleme/?fbclid=IwAR2_DbkDJSNg8PnyJdUYofxEmFphfGrF6yAUPwjEnD81m5u5TqKL1I22p1I

Über Angelika

Antworten

Deine Mailadresse wird nicht veröffentlicht.Pflichtfelder sind markiert *

Cookie Consent mit Real Cookie Banner