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Das neue Tierschutzgesetz -> wird nicht kommen!

Update, 3. Juni 2025

Mit dem Scheitern der als Ampel bezeichneten Rot/Grün/Gelben Bundesregierung wurde leider auch der Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes verworfen.

Die neue Regierung, die seit Anfang Mai 2025 im Amt ist, sieht keine nennenwerten Gründe am Tierschutzgesetz etwas zu ändern. Der neue Landwirtschaftsminister ist von Beruf Metzger, der sich nicht einmal an das auslaufen der Anbindehaltung für Rinder halten möchte. Diese tierquälerische Haltung soll also etabliert werden. Wenn man sich einmal die Videos ansieht, mit welcher Freude Rinder auf die Weide gehen, oder sich auf einem Lebenshof darüber informiert, wie die Tiere miteiander leben, dann bekommt man vielleicht eine Vorstellung davon, wie es ist, an einer Stelle stehen zu müssen, ohne sich Grundbedürfnisse erlauben zu dürfen. 24 Stunden am Tag. 7 Tage in der Woche. 365 Tage im Jahr.

Von einer CDU/SPD geführten Bundesregierung war sowieso nicht viel zu erwarten. Von einem Metzger als Landwirtschaftsminister des BMLEH, heißt jetzt Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, gleich noch weniger.

Auch im privaten Tierschutz wird sich wohl nichts ändern. Alle Änderungen in Zusammenhang mit Qualzucht, angefangen von der Nennung einiger Qualzuchtmerkmale im Gesetz, bis hin zum Ausstellungungsverbot, und den erweiterten Befugnissen der Amtsveterinäre, wird alles verworfen.

Ausnahme soll sein, dass anonyme Anzeigen in Onlineportalen der Kleinanzeiger im Bereich Tiervermittlung/Verkauf verboten werden sollen. Da dies aber ohne Einschränkungen der Portale einhergehen soll, ist da nicht viel zu erwarten. Freuen können sich nur die skrupellosen Welpenhändler und Vermehrer.

Hilfe von der EU ist auch nicht zu erwarten. Die strengen Gesetze zum Schutz der Tiere wurden wieder kassiert. Kein Wunder nach dem Rechtsruck.

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Lange haben Tierschützer darauf gewartet. Kürzlich wurde es veröffentlicht und ich sage euch, was von dem Entwurf zu halten ist.

Es gibt natürlich viel zu bemängeln, das ist keine Frage. Aber fangen wir mit dem an, was ich durchaus positiv bewerte.

• Es wird ein Verbot geben, nachts einen Mähroboter auf Privatgelände einzusetzen. Das wird in der Tat endlich Zeit. Viel zu viele Tiere wurden lebensgefährlich verletzt und verstümmelt und eben auch getötet.

• Die Behörden werden ermächtigt, nach § 16 Absatz 2 Satz 2 Tierschutzgesetz, zur Kontaktaufnahme Scheinkäufe durchzuführen, die zur Identitätsbestimmung dienen sollen.

Tierschutzgesetz, aktueller Entwurf 2024

Ich weiß zwar nicht, wie die personelle Ausstattung der Behörden eine solch investigative Arbeit möglich machen kann, und ich weiß, wie aufwändig das ist, aber grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Behörden endlich verdeckt tätig werden dürfen.

Die Online-Plattformen werden zwar verpflichtet, Namen und Adressen der Anbieter von Tieren aufzunehmen, aber es besteht keine Verifizierungspflicht. Sich also mit falschen Daten zu schmücken, bleibt nach wie vor möglich. Auf Seite 72 heißt es dazu:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Seite 72

Trotz der unisono aller Tierschutzorganisationen verlangten Katzenschutzverordnung zum Schutz frei lebender Katzen, wird es keine bundesweite VO zur Kastration aller Katzen mit Freigang geben. Der Report des Deutschen Tierschutzbundes ist bekannt und findet auch Erwähnung. Allerdings nur um die Vorschrift zu begründen, dass alle Hunde und Katzen im gesamten Bundesgebiet gekennzeichnet und registriert sein müssen. Natürlich steht es zu begrüßen, dass es eine Chipflicht geben wird und ebenso die Pflicht zur Registrierung, das ist keine Frage. Es behindert allerdings nicht die Verpaarungen mit frei lebenden Katzen und gefährdet auch die echte Wildkatze, denn es besteht die Gefahr der Hybridisierung.

Für meinen Verein habe ich eine Liste erstellt von Punkten, die dringend überarbeitet werden sollten.

Erster Punkt sollte sein, folgende Ergänzung vorzunehmen:

»§ 1 

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben, Würde und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.«

Tiere haben Würde. Das sollte sich endlich im Gesetz widerspiegeln und Anerkennung finden.

Wir fordern ein vollständiges Verbot von Transporten lebender landwirtschaftlich genutzter Tiere in Hochrisikostaaten, bzw., EU-Drittländer.

Bei den Tieren, die landwirtschaftlich genutzt werden:

  • Kein Kupieren der Schwänze
  • Kein Kürzen der Schnäbel bei Nutzgeflügel
  • Den Transponder als Alternative für Ohrmarken gestatten
  • Die betäubungslose chirurgische Kastration bei unter 4 Wochen alten Tieren ersatzlos streichen
  • Keine Enthornung ohne Betäubung
  • Keine chirurgischen Eingriffe ohne anschließende Schmerzmittelgabe für 2-3 Tage
  • Die Ausnahmen für Schächtungen aufheben
  • Videoüberwachung in Schlachthöfen ab 250 GVE
  • Die CO² Betäubung abschaffen, dafür alternativ Elektro- oder Xenonbetäubung fördern und fordern
  • Sachkundenachweis für Landwirte
  • Schenkelbrand abschaffen

Tierversuche

  • Verbot der Tötung überzähliger Tiere
  • Kommissionen paritätisch besetzen

Handelsverbote

  • Verbot des Imports von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen
  • Importverbot für Fleischprodukte von geschächteten Tieren

Heimtiere und jagdlich geführte Hunde

  • Kupierverbotsausnahme für jagdlich geführte Hunde aufheben
  • Onlinegeschäfte nur noch durch Identitätsnachweis legitimierte Anbieter zulassen. Die digitalen Möglichkeiten zur Erfassung der Identität sind heute vielfältig und leicht anwendbar. Es bedarf lediglich der Erweiterung der ohnehin genutzten Software.
  • Bundesweites Kastrationsgebot von Hauskatzen mit Freilauf zum Schutz der frei lebenden Katzen und zum Schutz der echten Wildkatze vor Hybridisierung.
  • Abschuss von Haustieren grundsätzlich verbieten
  • Die Übergangszeit im § 11b ersatzlos streichen (Qualzucht)
  • Aufnahme von Ängsten als Leidensqualität

Eine echte Zumutung ist allerdings folgendes, das man auf Seite 76 des Referentenentwurfs finden kann:

Das heißt also, dass die Qualzuchtvorschriften in den ersten 15 Jahren nicht sanktioniert werden können. Es geht hier wohlgemerkt nicht um die in § 11b Absatz 1 Satz 1 – 1a genannten Merkmale, sondern um Tiere, die Anlagenträger sind und deren Qualzuchtmerkmale chirurgisch korrigiert worden sind. Das ist natürlich hanebüchener Unsinn und steht eigentlich heute schon geltendem Recht diametral gegenüber. Das Rechtsgutachten zum § 11b TierSchG erklärt eindeutig, warum selbst die Rückzüchtung mit Merkmalsträgern verboten ist.

Sollte dieser Entwurf tatsächlich so durchgehen, sollte man Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen.

Das ist nicht nur eine Zumutung, das ist Rechtsbeugung! Ich erkundige mich aber noch mal bei der DJGT. Es könnte sein, dass ich da auf dem falschen Fuß unterwegs bin

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