Alle drei Jahre findet der Deutsche Tierärztetag statt. In diesem Jahr finden sich tatsächlich wirklich Tierschutzprobleme auf der Tagesordnung und nicht nur Themen wie, haltet euch fest, Lebensmittelsicherheit. Der Tierärztetag behandelt in diesem Jahr die Problematik im Pferdesport, die Problematik der tierärztlichen Praxis, die der Amtsveterinäre und natürlich die „Nutztierhaltung“. Ich mag dieses Wort nicht, daher setze ich es in Anführungszeichen.
Die Bundestierärztekammer hat auf ihrer Aktionsseite mehrere Pdf. Dokumente zum Download freigeschaltet, darunter auch das die Amtsveterinäre thematisiert. https://bundestieraerztekammer.de/btk/tieraerztetag/
Konkretisierung des Tierschutzrechts
Bereits seit 2002 ist Tierschutz grundgesetzlich verankert und Veterinärbehörden
müssen das Staatsziel Tierschutz als Maßstab für die Umsetzung
tierschutzrechtlicher Generalklauseln sowie die Auslegung unbestimmter
Rechtsbegriffe heranziehen [5]. Die Generalklausel des Tierschutzgesetzes
(§ 1 TierSchG) schützt in seinem Grundsatz das Leben und Wohlbefinden
der Tiere und stellt mit der Einschränkung des Vorliegens eines
vernünftigen Grundes klar, dass ihnen keine Schmerzen, Leiden oderSchäden zugefügt werden dürfen. Die sogenannte Tierhaltungsnorm
des Tierschutzgesetzes (§ 2 TierSchG) legt die Anforderungen an die
Haltung von Tieren fest: Ein Tier muss seiner Art und seinen Bedürfnissen
entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht
untergebracht werden und dessen Möglichkeit zu artgemäßer
Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen
oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Weiterhin
muss nach § 2 TierSchG die tierhaltende oder -betreuende Person
auch über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen
Kenntnisse und
Fähigkeiten
verfügen. (…)Erwiesenermaßen stehen Haltungsfehler häufig in ursächlichem
Zusammenhang mit Erkrankungen von als Heimtier gehaltenen kleinen
Säugetieren , was die Wahrnehmung der hier befragten Amtstierärzte hinsichtlich des Handlungsbedarfs bei
Heimtieren bestätigt.Quelle: https://bundestieraerztekammer.de/btk/tieraerztetag/2025/SitzungsunterlagenAK3.pdf?m=1758617662&

Interessanterweise befinden sich die Katzen gleich hinter den landwirtschaftlich genutzten Tieren und den Reptilien. Die Rechtsunsicherheit ist also groß. Schade, dass es diese Daten erst jetzt gibt. Ich hätte sie gut in meiner Petition unterbringen können, in der ich forderte, die Merkblätter 189 und 189 Legende als Mindesterfordernis zur Katzenhaltung festzuschreiben, bzw., deren nachfolgende durch wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Merkblätter.
Dabei wird die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. als Basis der Sachkunde in der Kommentierung des Tierschutzgesetzes erwähnt. Viele Amtsveterinäre halten sich daran und haben auch Rückhalt durch Verwaltungsgerichte, manche aber scheuen den Aufwand.

Auf die Ergebnisse und Forderungen an die Politik dieses Tierärztetages bin ich sehr gespannt und werde darüber berichten.