Überall liest man davon. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat einem Urteil stattgegeben, nachdem die Haltung einer F1 Savannah in einem Wohngebiet verboten ist.
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/44_251007/index.php
Auszugsweise heißt es in der Urteilsbegründung:
Ein gewichtiges Indiz für die Gefährlichkeit von Savannah-Katzen der F1-Generation ist deren Aufnahme in die Liste gefährlicher Tiere in anderen Bundesländern. Hinzu kommen die entsprechende Einschätzung des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima sowie die offensichtlich auch dem Schutz der Umgebung dienenden strengen Anforderungen an die Sicherung der Gehege. Die von den Antragstellern vorgelegten Stellungnahmen Dritter rechtfertigen keine andere Bewertung. Aus ihnen ergibt sich im Wesentlichen lediglich, dass zwar kein „aktiver Angriff“ auf Menschen erfolge, aber ein Verteidigungsverhalten bestehe, wenn das Tier in die Enge getrieben werde.
Aktenzeichen: 10 B 1000/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 11 L 2509/25)
Nehmt mir die Unsachlichkeit nicht übel, aber ich möchte mir die Augen reiben. Welche Katze hat kein Verteidigungsverhalten, wenn man sie in eine Ecke drängt? Ich möchte nicht wissen, was meine Hauskater (Europäisch Kurzhaar Mixe) machen würden, würde jemand sie in eine Ecke drängen. Auch meine Coonies würden dann zur „gefährlichen“ Katze.
Unbestritten sind diese Katzen gefährlich für die Natur. Ungesichert darf man sie nicht herauslassen, da anzunehmen ist, dass sie durch den Wildtieranteil sehr viel geschicktere Jäger sind, als unsere Hauskatzen. Und ich rate auch grundsätzlich davon ab, sich eine Savannah oder Bengal anzuschaffen, wenn man kein entsprechendes Gehege und ausreichend Platz zur Verfügung hat. Das gilt übrigens auch für Katzen jenseits der F4. Der Anspruch dieser Katzen an die Haltung ist größer und anders, als man es als Hauskatzenhalter gewohnt ist.
Das, was fragwürdig ist, ist, warum überhaupt noch mit Wildtiereinkreuzung gezüchtet wird. Da sollte die Justiz ansetzen. Die Rassen Savannah und Bengal sind etabliert und ohne neue Wildtiereinkreuzung zu bekommen. Denn die Zucht Hauskatze und Wildtier entspricht nicht, was man unter artgerechter Haltung verstehen kann. Sie kann gefährlich für die Hauskatze sein und auch das Größenverhältnis ist absurd, hier meine ich das Größenverhältnis der Geschlechtsorgane zueinander.
Diese Zucht hätte man längst untersagen können. Hat man aber nicht. Die Haltung kann man von Voraussetzungen abhängig machen. Zum Beispiel die erforderliche Sachkunde, ein sicheres Gehege und ausreichend Platz.
Wohngebiet vs. Baugebiet; wird nicht jedes Baugebiet zum Wohngebiet? Was sollen die vielen Katzenhalter mit F1 Savannah, F1 Bengal oder sogar Serval jetzt machen? Das sind alles Haustiere, sie sind den Umgang mit Menschen gewohnt und manche schlafen sogar im Bett mit Herrchen oder Frauchen.
Ich meine, man kann derartige Tierhaltung untersagen. Bitte mit Übergangsfristen und Amtsveterinär:innen, die sich von der Ungefährlichkeit der Tiere überzeugen und die Gehege überprüfen. Und diese Form der Zucht untersagen, ebenso den Import dieser Tiere. Aber bitte, zäumt das Pferd nicht von hinten auf.
Noch ein Hinweis: Grundsätzlich sollte kein Tier in eine Ecke gedrängt werden. Kein Hund, keine Katze oder andere Tiere. Auch ein Pferd könnte vor lauter Angst einen Menschen erschlagen.