Kürzlich hielt der Verein Politik für die Katz‘ ein Webinar zum Thema Fundrecht und zum Thema Fachaufsichtsbeschwerde ab. Denn immer wieder gibt es Probleme, wenn Haustiere (Katzen, Hunde) verletzt oder sichtbar krank gefunden werden und dringend tierärztlich versorgt werden müssen. Bis zur Klärung, ob ein Eigentümer gefunden werden kann oder nicht, sind nämlich immer die Kommunen/Gemeinden zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Die DJGT e.V. hat vor einigen Jahren schon dazu ein Rechtsgutachten erstellt, abrufbar unter: https://djgt.de/wp-content/uploads/2022/10/22_10_11_DJGT_Kurzgutachten_Fundtier-1.pdf
Der Fund eines Tieres ist bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem
ist der Finder berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde
verpflichtet, das Fundtier an die zuständige Behörde abzuliefern. Eine
Ausnahme kann im Notfall gelten, in dem das Fundtier unmittelbar einer
tierärztlichen Versorgung zugänglich gemacht werden muss. Die zuständige
Behörde ist schließlich verpflichtet, das Fundtier tierschutzgerecht zu
verwahren, womit sie meist das örtliche Tierheim beauftragt. Sind alle
Voraussetzungen für eine Kostentragungspflicht der zuständigen Behörde
erfüllt, hat diese die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und
tierärztliche Versorgung zu übernehmen.Quelle. DJGT
Dazu gibt es auch ein entsprechendes Urteil: https://www.ra-kotz.de/tierarztkostenerstattung-bei-tierfund-eines-herrenlosen-tieres.htm
Das Team um Politik für die Katz‘ hat dazu in einer Präsentation den Sachverhalt erklärt und Wege beschrieben, wie man gegenüber den Behörden seine Rechte durchsetzen kann.
https://politik-fuer-die-katz.de/wp-content/uploads/2026/01/Webinar-Fachaufsichtsbeschwerde.pdf
Hier wird die Schriftform erklärt und was man achten muss, wenn man nach dem Fund eines Haustieres (bitte genau unterscheiden zwischen Wildtier und Haustier. Hund und Katzen, sowie Meerschweinchen und Ziervögel sind Haustiere) von den Behörden im Stich gelassen worden ist.
Der Verein hat da wirklich eine gute Aufklärungsarbeit geleistet.
Ob damit die Streitereien mit den Kommunen enden werden? Wir werden sehen. Jedenfalls gebührt Frau Breher Dank für diese Klarstellung!